Statuten
Sektionsmitglieder
Unterverbände
Vorstandsmitglieder
Ehrenmitglieder
Zum Ehrenpräsidenten kann ein ehemaliger Kantonalpräsident ernannt werden, der sich um Swiss Cycling Aargau verdient gemacht hat.
Sie werden auf Antrag des Vorstands durch die Delegiertenversammlung ernannt.
- Mitgliederbeiträge
- Beiträge aus dem kantonalen Sportfonds
- Einnahmen aus Sponsoring, Einnahmen aus Spenden, Legaten, Schenkungen usw.
- Erträgen aus dem Verbandsvermögen
- Die Delegiertenversammlung
- Der Vorstand
- Die Präsidentenkonferenz
- Die Fachressorts
- Die Revisoren
- Genehmigung des Protokolls der letzten Delegiertenversammlung
- Genehmigung des Jahresberichtes des Präsidenten
- Genehmigung der Jahresrechnung, nach Kenntnisnahme des Revisorenberichts
- Entlastung des Vorstands
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Genehmigung des Budgets
- Genehmigung von Statuten und Statutenänderungen
- Wahl des Tagespräsidenten (bei Wahlen)
- Wahl des Präsidenten / der Präsidentin
- Wahl des Kassiers / der Kassierin
- Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder
- Wahl der Revisoren
- Aufnahme von ausserkantonalen Mitgliedern, Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Beratung und Beschlussfassung über Anträge des Vorstands bzw. der Mitglieder
Die Sektionsmitglieder und Unterverbände von Swiss Cycling Aargau können folgende Delegierte abordnen:
- bis 50 Mitglieder = 2 Delegierte
- bis 100 Mitglieder = 4 Delegierte
- über 100 Mitglieder = 5 Delegierte
- Unterverbände = 3 Delegierte
Als Mitgliederzahl gilt die Anzahl Mitglieder bei Swiss Cycling.
Jedes stimmberechtigte Mitglied oder jeder stimmberechtigte Delegierte hat 1 Stimme. Stellvertretung ist nicht gestattet.
Unter Berücksichtigung gesetzlicher Einschränkungen sind alle Mitglieder ab dem Kalenderjahr stimm- und wahlberechtigt, in dem sie 16 Jahre alt werden.
Eine Statutenänderung bedarf der Zweidrittelmehrheit der an der Delegiertenversammlung gültig abgegebenen Stimmen.
- Führung des Verbands nach den Statuten
- Umsetzung der von der Delegiertenversammlung getroffenen Beschlüsse
- Erarbeitung des Jahresbudgets
- Vorbereitung und Durchführung der Delegiertenversammlung
- Vertretung des Verbands nach aussen
- Strassenradsport
- Hallenradsport
- Geländesport (Mountainbike, 4Cross, Trial, BMX usw.)
Es liegt in der Kompetenz des Vorstandes, weitere Ressorts zu bil-den oder aufzulösen.
Die Revisoren prüfen die jährliche Verbandsrechnung und Verbandsbuchhaltung. Sie erstatten der Delegiertenversammlung Bericht und Antrag über die Genehmigung der Jahresrechnung und über die Entlastung des Vorstands.
Lupfig, 24. März 2023
Swiss Cycling Aargau
Rolf Hollinger (Präsident)
Marcel Flükiger (Kassier)